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   OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1994 - 1 L 201/94   

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https://dejure.org/1994,10511
OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1994 - 1 L 201/94 (https://dejure.org/1994,10511)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.12.1994 - 1 L 201/94 (https://dejure.org/1994,10511)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Dezember 1994 - 1 L 201/94 (https://dejure.org/1994,10511)
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    Obergerichtliche Entscheidung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1994 - 1 L 201/94
    Soweit die Kläger die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hinsichtlich der Gruppenverfolgung von Kosovo-Albanern (Urt. v. 05.07.1994 - BVerwG - 9 C 158.94 -) dafür anführen, daß das Verwaltungsgericht sich mit der Rechtsprechung anderer Verwaltungsgerichte betreffend die Prognoseentscheidung über die Verfolgungswahrscheinlichkeit bei unterstellter Rückkehr in das Heimatland habe auseinandersetzen müssen, ist zunächst festzustellen, daß nicht ersichtlich ist, daß insoweit eine klärungsbedürftige Frage von grundsätzlicher Bedeutung bestehen würde.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1994 - 1 L 201/94
    Soweit eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend gemacht wird, ist darzulegen, welche rechtliche oder tatsächliche Frage aufgeworfen wird, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und im Interesse der Rechtseinheit der Klärung bedarf (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.12.1992 - XTE 29/82 -, EZAR 633 Nr. 4; BVerwGE 70, 24; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 6. Aufl. 1993, Rdnr. 11 zu § 78 Asy1VfG).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1994 - 1 L 201/94
    Soweit geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe für seine Tatsachenfeststellungen überholte Quellen zugrunde gelegt, wird keine klärungsbedürftige Sache von grundsätzlicher Bedeutung geltend gemacht, da das Gebot der Verwertung aktueller Quellen bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92 -, AuAS 1993, 117).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2016 - 2 LA 16/16

    (Keine) Zulassung der Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der

    Es muss deshalb in der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich das Berufungsgericht noch einmal klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob die Bedenken durchgreifen (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschlüsse vom 30.10.2007 - 1 LA 67/07 - NordÖR 2008, 48 und juris und vom 12.12.1994 - 1 L 201/94 -, juris; VGH München, Beschlüsse vom 10.5.2006 - 1 ZB 06.30447 - und vom 3.2.2006 - 9 ZB 05.31075 - beide juris; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 19.1.2015 - A 11 S 2508/14 - InfAuslR 2015, 168, vom 15.3.2000 - A 6 S 48/00 - juris und vom 28.5.1997 - A 16 S 1388/97 - AuAS 1997, 261; OVG Münster, Beschlüsse vom 21.3.2007 - 15 A 750/07.A - juris; VGH Frankfurt, Beschlüsse vom 28.1.1993 - 13 UZ 2018/92 - juris und vom 13.9.2001 - 8 UZ 944/00.A - InfAuslR 2002, 156; OVG Bautzen, Beschluss vom 2.1.2013 - A 4 A 25/11 - OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9.10.2015 - 8 LA 146/15 - und vom 1.4.2014 - 13 LA 22/14 - beide juris; Berlit, in: GK-AsylVfG § 78 Rn. 609 ff.).
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